Norm: VerkehrsopferschutzG §2 Abs1 Z4VerkehrsopferschutzG §2 Abs3VerkehrsopferschutzG §7VersVG §152VOEG §4
Rechtssatz: Für die Passivlegitimation des beklagten Fachverbandes reicht es hin, wenn der Haftpflichtversicherer die Versicherungsdeckung mit der
Begründung: abgelehnt hat, dass gemäß § 152 VersVG kein Versicherungsschutz besteht, weil ein Unfall vorsätzlich, zB in selbstmörderischer Absicht herbeigeführt worden sei. En... mehr lesen...
Norm: VersVG §152
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist zu Lasten des Versicherungsnehmers abdingbar. Entscheidungstexte 7 Ob 119/05h Entscheidungstext OGH 11.07.2005 7 Ob 119/05h 7 Ob 121/05b Entscheidungstext OGH 11.07.2005 7 Ob 121/05b European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Abs1 Z4 E4cVersVG §152
Rechtssatz: Bei der Frage, ob der beweispflichtigen Partei der Nachweis einer bestimmten Tatsache gelungen ist, insbesondere, ob der Haftpflichtversicherte eine Schadenszufügung in Kauf genommen hat, handelt es sich um eine Frage der Beweiswürdigung, die im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 174/99k Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: VersVG §152AHVB Art7 Pkt2AHVB 1986 Art7 Pkt2
Rechtssatz: § 152 VersVG sowie die deckungsgleiche Formulierung des allgemeinen Tatbestandes des Art 7 Pkt 2 AHVG 1978 werden so verstanden, daß der Versicherungsnehmer den schädlichen Erfolg seines Verhaltens vorhersehen und ihn zumindest billigend in Kauf nehmen muß; dolus eventualis wird dem dolus directus also gleich gehalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §152AHVB Art7 Pkt2EHVB AbschnA Pkt3
Rechtssatz: Fehlhandlungen im Sinn der genannten Ausschlußtatbestände, die von Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers gesetzt werden, denen nicht eine der in Punkt A.3 der EHVB genannten Funktionen zukommt, führen auch dann nicht zum Wegfall des Versicherungsschutzes, wenn die Erfüllungsgehilfen einen Auftrag selbständig ausführen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...