Norm: VersVG §11a Abs4
Rechtssatz: Der Versicherer ist zur Übersendung von Gutachtenskopien (eines ärztlichen Gutachtens) an den Versicherungsnehmer verpflichtet, wobei den Versicherten dafür die Kostentragungspflicht trifft. Entscheidungstexte 7 Ob 133/01m Entscheidungstext OGH 13.06.2001 7 Ob 133/01m European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die AUVB 1983 zugrunde, deren Art 7 Z 6 als Pflicht des Versicherten nach Eintritt eines Unfalls ua festlegt, daß er sich auf Verlangen des Versicherers durch die von diesem bezeichneten Ärzte untersuchen läßt. Am 19.8.1989 kam der Kläger durch einen von einem Dritten versetzten kräftigen Stoß zu Sturz und zog sich dabei einen Trümmerbruch des linken Tibiakopfes zu. Im Prozeß ge... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304 Abs2VersVG §11a Abs4
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer hat gegenüber dem Versicherer (Unfallversicherung) keinen außerhalb des Deckungsprozesses durchsetzbaren Anspruch auf Einsicht in ein vom Versicherer zur Prüfung seiner Leistungspflicht eingeholtes Gutachten und zwar auch dann nicht, wenn er sich auf Aufforderung des Versicherers von dem vom Versicherer zur Erstellung des Gutachtens bestellten Sachverständigen... mehr lesen...