Norm: VersVG §11a Abs4 VersVG § 11a heute VersVG § 11a gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2018 VersVG § 11a gültig von 01.01.2017 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2016 VersVG § 11a gültig von 01.01.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei unfallversichert. Er hatte am 13. 9. 1998 einen Unfall; in der Folge wurde bei ihm eine Meniskusverletzung festgestellt. Die Beklagte beauftragte den Sachverständigen Dr. Hartmut E*****, den Kläger zu untersuchen und ein Gutachten darüber zu erstatten, ob die Verletzung durch den Vorfall vom 13. 9. 1998 verursacht worden sei. Nach Erstellung des Gutachtens teilte sie dem Kläger mit Schreiben vom 29. 3. 2000 mit, dass... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIII ZPO §304 Abs2 VersVG §11a Abs4 ZPO § 304 heute ZPO § 304 gültig ab 01.01.1898 VersVG § 11a heute VersVG § 11a gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die AUVB 1983 zugrunde, deren Art 7 Z 6 als Pflicht des Versicherten nach Eintritt eines Unfalls ua festlegt, daß er sich auf Verlangen des Versicherers durch die von diesem bezeichneten Ärzte untersuchen läßt. Der Kläger ist bei der Beklagten unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die AUVB 1983 zugrunde, deren Artikel 7, Ziffer 6, als Pflicht des Versicherten nach E... mehr lesen...