Entscheidungen zu § 21 VAG

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE UVS Steiermark 2008/11/10 43.5-3/2008

Der Verein MSC Ohaus, Obmann: Ing. H H, stellte mit Schreiben vom 12.06.2007 an die belangte Behörde ein Ansuchen um Bewilligung des Motocross-Geländes (ständige Trainingsstrecke) auf den verfahrensgegenständlichen Grundstücken der KG Ohaus, Marktgemeinde H. Darin wird Bezug genommen auf die Bewilligung dieses Motocross-Geländes laut Bescheid vom 09.01.2004, GZ.: 6.0-Sch74-2001 bzw auf die darin enthaltene Projektbeschreibung sowie Bescheidauflagen. Mit dem zitierten Bescheid wurde dem Sch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.11.2008

RS UVS Steiermark 2008/11/10 43.5-3/2008

Rechtssatz: Aufgabe einer Bescheidberichtigung nach § 62 Abs 4 AVG ist es, die nach außen hin erkennbare Diskrepanz zwischen dem rechtsgestaltenden Willen der den Bescheid erlassenden Behörde und der äußeren Gestalt des erlassenen Bescheides zu beseitigen. Es muss sich nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur um eine auf einem Versehen beruhende und offenkundige Unrichtigkeit handeln. Bei der Genehmigung eines Motocross-Geländes als ständige Trainingsstrecke nach dem Steiermärkischen V... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.11.2008

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