Entscheidungen zu § 7a Abs. 2 VermG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1993/8/19 93/06/0058

Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Gemeinde vom 18. November 1991 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Baubewilligung zur Errichtung eines Kunststoffsilos auf der Grundparzelle 57, KG X, versagt. Dieser Bescheid wurde nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens im wesentlichen damit begründet, daß die "betroffene Grundparzelle" als Baufläche-Wohngebiet ausgewiesen sei. Gemäß § 14 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.08.1993

RS Vwgh 1993/8/19 93/06/0058

Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: AllgGAG 1930 §5 Abs1;BauG Vlbg 1972 §2 litc;BauG Vlbg 1972 §6 Abs5;VermG 1968 §7a Abs1;VermG 1968 §7a Abs2;VermG 1968 §8 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend dafür, ob Abstandsflächen "auf dem Grundstück selbst" liegen, müssen (denknot... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.08.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/22 87/17/0254

Mit Bescheid vom 9. September 1985 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde Z der Beschwerdeführerin die Baubewilligung zum Neubau einer Tischlerplatten-Produktionshalle mit angebauter Schlosserei, Rindenverbrennung und Fertigsilo sowie einer Trockenhalle auf der Gp. nn/74 KG Z (Augelände). Mit Bescheid vom 30. September 1985 schrieb der (damalige) Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde A, der Beschwerdeführerin für das oben genannte, inzwischen begonnene Bauvorh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1991

RS Vwgh 1991/2/22 87/17/0254

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: BauO Tir 1978 §19 Abs9;LiegTeilG 1929 §23 Abs2;LiegTeilG 1929 §5 Abs1;VermG 1968 §7a Abs2;
Rechtssatz: Keine der im LiegTeilG vorgesehenen Anmerkungen hat die Wirkung, daß das Wirksamwerden der BILDUNG des neuen Grundstückes durch Grundbuchsbeschluß auf jenen Zeitpunkt vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1991

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