Entscheidungen zu § 52 VermG

Bundesverwaltungsgericht

34 Dokumente

Entscheidungen 31-34 von 34

TE Bvwg Erkenntnis 2016/8/2 W138 2129934-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben des Vermessungsamtes Krems an der Donau, GZ 1269/2015/12, vom 09.07.2015, wurde der Beschwerdeführer darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Vermessungsamt im Zuge von Vermessungsarbeiten durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen auf einen Fehler in der digitalen Katastralmappe (DKM) aufmerksam gemacht worden sei. In dem Teilungsplan 12/1903 sei das Weggrundstück 501 mit zwei Einfahrte... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.08.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2015/11/27 W134 2000480-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 05.09.2012 wurde von XXXX vertreten durch XXXX der Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 198/1 der KG Schönberg gem. § 17 Z 1 VermG in den Grenzkataster gestellt. Die Verhandlung der Grenzen erfolgte durch XXXXam 20.02.2012, von der Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes 198/2, XXXX konnte keine Unterschrift zum Grenzverlauf erlangt werden. Vom Vermessungsamt Krems wurde daraufhin mit Schreiben von 28... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.11.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/11/18 W138 2108269-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Bereits im Jahre 2006 wurde das Vermessungsamt St. Pölten darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Grenzen in Natur, insbesondere im Bereich der Grundstücke ./18 und ./28 der Katastralgemeinde XXXX nicht mit dem Grenzverlauf in der Katastralmappe übereinstimmen. Das Grundstück./28 des Herrn XXXX (im Weiteren Beschwerdeführer) stand zum damaligen Zeitpunkt im grundbücherlichen Eigentum von Frau XXXX , das Grundst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.11.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/11/13 W138 2115328-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50/5 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde der XXXX (in weiterer Folge Beschwerdeführer) vom 15.04.2015. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.11.2015

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