Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Endbeschlusses im Ergebnis für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§§ 526 Abs. 3, 500 a zweiter Satz ZPO). Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht ... mehr lesen...
Norm: VermG §4 Abs1 VermG §43 Abs2 LiegTeilG §1 Abs1 Z1 ABGB §339 ABGB §364 VermG § 4 heute VermG § 4 gültig ab 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2012 VermG § 4 gültig von 01.07.1975 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 238/1975 ... mehr lesen...