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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 26.07.2022 stellten XXXX (im Folgenden „Antragstellerinnen“), vertreten durch XXXX , einen Antrag auf Planbescheinigung des Planes 16448/18 gemäß § 39 VermG. Am 26.07.2022 stellten römisch 40 (im Folgenden „Antragstellerinnen“), vertreten durch römisch 40 , einen Antrag auf Planbescheinigung des Planes 16448/18 gemäß Paragraph 39, VermG. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Eis... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorangegangenes Verfahren zur Erlassung des Umwandlungsbescheides: 1.1. Mit Eingabe vom 05.12.2019 beantragte die Beschwerdeführerin unter Anschluss weiterer Unterlagen die Umwandlung der Grundstücke Nrn. XXXX , alle XXXX (in Folge auch: streitgegenständliche Grundstücke), vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1.1. Mit Eingabe vom 05.12.2019 beantragte die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 02.12.2020 beantragten der Erst- und die Zweitmitbeteiligte, vertreten durch DI Franziska SILWESTER, einer Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (in Folge: Planverfasserin), bei der belangten Behörde unter Anschluss bestimmter Unterlagen die Umwandlung von Grundstücken in der KG XXXX in den Grenzkataster. 1. Mit Eingabe vom 02.12.2020 beantragten der Erst- und di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50/5 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde der XXXX (in weiterer Folge Beschwerdeführer) vom 15.04.2015. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Eisenstadt vom 27.03.2014 GFN: 280/2014/30 wurden die Grundstücke 1868/1, 1868/2 und 1869 alle KG 30023 Steinbrunn gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 27.02.2014 mit der GZ 7745/13 des Planverfassers XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. Dagegen richtete sich die fristgerecht eingebr... mehr lesen...