Norm: LiegTeilG §1VermG §39 Abs1
Rechtssatz: Die teilweise Durchführung eines Teilungsplans im Grundbuch wird durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, es sei denn die Bescheinigung gemäß § 39 Abs 1 VermG wäre nur unter der Bedingung der gänzlichen Durchführung eines Teilungsplans erteilt worden. Entscheidungstexte 1 Ob 40/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 1 Ob 40/95 ... mehr lesen...