Entscheidungen zu § 39 VermG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2000/6/15 5Ob254/99k

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Entscheidung | OGH | 15.06.2000

TE OGH 1990/4/24 5Ob23/90

Begründung: Die antragstellende Gemeinde ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 292 in der KG 60214 Kindberg, zu deren Gutsbestand das Grundstück 264/1 LN mit einer Fläche von 4039 m2 gehört. Der Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für das Vermessungswesen Dipl.-Ing. Karl N*** GZ 242 vom 25. April 1989 sieht die Teilung dieses Grundstückes in das neu gebildete Grundstück 264/5 mit 1704 m2 Fläche, in das unter Einbeziehung eines Trennstückes 3 aus dem im Eigentum der R*** Ö*** in der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1990

RS OGH 1990/4/24 5Ob23/90, 5Ob254/99k, 5Ob115/10p, 5Ob96/18f

Norm: B-VG Art94GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 EVermG §39
Rechtssatz: Hat das Vermessungsamt eine Bedingung der Bescheinigung des Teilungsplanes beigefügt, kann die Gesetzmäßigkeit dieser Bedingung vom Gericht nicht überprüft werden. Dies liefe auf eine inhaltliche Prüfung der Rechtsrichtigkeit des Bescheides der Verwaltungsbehörde durch das Gericht hinaus, die schon wegen des verfassungsgesetzlich gesicherten Grundsatzes, daß die Justiz von ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1990

RS OGH 1981/5/20 3Ob27/81

Norm: EO §350VermG §39
Rechtssatz: Wenn das Vermessungsamt einen Teilungsplan gemäß § 39 VermG nur mit bestimmten Änderungen bzw Ergänzungen bescheinigt, dann muß mit dem Antrag auf Exekutionsbewilligung auch ein Teilungsplan vorgelegt werden, der die im Bescheid des Vermessungsamtes angeführten "Änderungen bzw Ergänzungen" ausweist, da nur dann geprüft werden kann, ob der bescheinigte Teilungsplan keine solchen Änderungen bzw Ergänzungen enthä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1981

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