Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die XXXX (in Folge: Projektwerberin) betreibt im Gemeindegebiet XXXX in den nach dem UVP-G 2000 genehmigten Abbaugebieten " XXXX " eine Kiesgewinnung im Trocken- und Nassabbauverfahren samt dazugehörender Neben- bzw. Bergbauanlagen, wie insb. einer Kiesaufbereitungsanlage in der KG XXXX , mit Anbindung an die Nordbahnlinie über ein Anschlussgleis. I.2. Mit Schriftsatz vom 09.06.2015 beantragte die Projektwerberin bei der Niederösterreichi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.5.2009 stellte die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), vertreten durch die ASFINAG Bau Management GmbH, bei der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie den Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G 2000 und auf Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 i.V.m. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX und die XXXX (id Folge AST), beide vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, ersuchten mit Eingabe vom 28.09.2012 bei der XXXX Landesregierung und der XXXX Landesregierung um Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Starkstromfreileitungsanlage samt Nebenanlagen gemäß Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz 2000. 1. Die römisch 40 und die römisch 40 (id Folge AST), beide vertrete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung als UVP-Behörde vom 24.10.2013, Zl. 07-A-UVP-1265/14-2013, wurde festgestellt, dass das geplante Vorhaben der XXXX als Projektwerberin, und zwar die Errichtung und der Betrieb von 8 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 19,8 MW keinen Tatbestand des Anhanges 1 zum UVP-G 2000 erfülle und daher nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichke... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Austrian Power Grid AG und Salzburg Netz GmbH (id Folge AST), beide vertreten durch Onz-Onz-Kraemer-Hüttler Rechtsanwälte GmbH, ersuchten mit Eingabe vom 28.9.2012 bei der Salzburger Landesregierung und der Oberösterreichischen Landesregierung um Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer 380 kV-Starkstromfreileitungsanlage samt Nebenanlagen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000. 2. Im Rahm... mehr lesen...