Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben des Kärntner Naturschutzbeirates als Umweltanwalt vom 04.06.2013 beantragte dieser, die Kärntner Landesregierung möge nach § 3 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) feststellen, ob für die geplante Errichtung und für den geplanten Betrieb eines Windparks auf der Koralpe eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Mit Schreiben des Kärntner Naturschutzbeirates al... mehr lesen...