Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist XXXX Staatsangehöriger und in Österreich asylberechtigt. Er stellte am 25.10.2017 den Antrag auf Anerkennung des an der XXXX inXXXX erworbenen Studienabschlusses in Humanmedizin als österreichischen Abschluss des ordentlichen Diplomstudiums Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien ("Nostrifizierung"). 1. Der Beschwerdeführer ist römisch 40 Staatsangehöriger und in Österr... mehr lesen...