Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Dem Beschwerdeführer wurde am XXXX von der Universität Belgrad - Zahnmedizinische Fakultät Belgrad – der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) das Diplom über den Erwerb der Hochschulausbildung und der Berufsbezeichnung "Doktor der Zahnheilkunde" verliehen. 1) Dem Beschwerdeführer wurde am römisch 40 von der Universität Belgrad - Zahnmedizinische Fakultät Belgrad – der Sozialistisch Födera... mehr lesen...