Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nach Abschluss seines Diplomstudiums Lehramt in den Unterrichtsfächern "Geschichte und Sozialkunde und Religionspädagogik", war der Beschwerdeführer u.a. zu den Lehramtsstudien in den Unterrichtsfächern "Geschichte, Sozialkunde, Politische Bildung und Deutsch" und "Katholische Religion und Deutsch" an der Universität Wien zugelassen. 2. Am 17. August 2015 beantragte er die Zulassung zum Erweiterungsstudium B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist als ordentlicher Studierender im Diplomstudium Wirtschaftspädagogik zugelassen und stellte am 13.08.2015 einen Antrag gemäß § 78 UG auf Anerkennung von Prüfungen und begehrte, dass die von ihm abgelegten Prüfungen Modulprüfung 1 – Netzwerk, 6 ECTS, 18.02.2011, mEt.; Grafik und Design, 6 ECTS, 30.06.2010, mEt.; Modulprüfung Web Publishing, 6 ECTS, 12.03.2010, mEt.... mehr lesen...