Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 20.08.2020 an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz (im Folgenden: KU Linz) zum Masterstudium Medienkultur und Kunsttheorien zugelassen. 2. Im Juli 2024 hat der BF seine Masterarbeit mit dem Titel „Life-like“? – Das Leben ausstellen in künstlich intelligenten Ausstellungen“ zur Plagiatsprüfung bei der Rechts- und Studienabteilung der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) erhob am 27.07.2020 über ihre rechtsfreundliche Vertretung Beschwerde gegen den am 01.07.2020 zugestellten Bescheid der Vizerektorin für Lehre und Studierende an der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden: belangte Behörde), Zl. SR 11/2020-13 (im Folgenden: angefochtener Bescheid), mit dem die Beurteilung der Dissertation der BF für nichtig erklärt wurde (Spruchpunkt I.) und der Bescheid ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.02.2019 fand die Prüfung aus Europarecht an der Universität Salzburg statt. Abhängig vom Lichteinfall im jeweiligen Hörsaal und auch von der Farbe des Prüfungsbogens waren in den Prüfungsbögen die richtigen von den falschen Antwortoptionen in unterschiedlichem Ausmaß unterscheidbar. Am 28.03.2019 wurden die Studierenden daher in Kenntnis gesetzt, dass keine Prüfungsbeurteilung durch die Prüfer erfolgen könne und dass der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 30.12.2015 die Verleihung des akademischen Grades "Magister" für sein an der Wirtschaftsuniversität Wien betriebenes Diplomstudium Betriebswirtschaftslehre. 2. Mit Bescheid des Organs für studienrechtliche Angelegenheiten an der Wirtschaftsuniversität Wien vom 19.01.2016, wurde der Antrag des BF abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das endgültige Auslaufen der Diplomstu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, zugelassen an der Universität XXXX für das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics, besuchte im Wintersemester 2015/16 die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung "PS Strategie und Marketing" und wurde negativ beurteilt. 1. Der Beschwerdeführer, zugelassen an der Universität römisch 40 für das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics, besuc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vizerektorin für Lehre der Wirtschaftsuniversität Wien vom 18.03.2014, Zl. SR 6/2014, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf "Aufhebung" einer bestimmten Lehrveranstaltung sowie auf "Übertragung von positiven Teilleistungen für Lehrveranstaltungen eines Folgesemesters" zurückgewiesen. 1. Mit Bescheid der Vizerektorin für Lehre der Wirtschaftsuniversität Wien vom 18.03.2014, Zl. SR 6 au... mehr lesen...