Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Bescheid der Medizinischen Universität Graz vom 07.12.2011, Zl. 1377, wurde die Beschwerdeführerin aufgrund ihres Antrages vom 24.11.2011 zur Studienberechtigungs-prüfung für das Diplomstudium Zahnmedizin aus der Studienrichtungsgruppe I zugelassen. Als Voraussetzung für die Erlangung der Studienberechtigungsprüfung seien folgende Prüfungsfächer positiv abzulegen: 1. Aufsatz über ein allgemeines Thema,... mehr lesen...