Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrenseinleitender Eingabe vom 29.11.2023, ergänzt am 14.12.2023 sowie 22.12.2023 erhob XXXX (= mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht und Antragsteller vor der Datenschutzbehörde) eine Datenschutzbeschwerde gegen die Universität XXXX (= Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht und Erstbeschwerdegegnerin vor der Datenschutzbehörde) sowie XXXX (Zweitbeschwerdegegnerin vor de... mehr lesen...