Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 10.10.2022 übermittelte der Beschwerdeführer dem Senat der XXXX seinen Vorschlag für die Entsendung der Mitglieder in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (im Folgenden: AfG) für die Funktionsperiode 2022 bis 2025. 1. Am 10.10.2022 übermittelte der Beschwerdeführer dem Senat der römisch 40 seinen Vorschlag für die Entsendung der Mitglieder in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (im Folgenden: Af... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg vom 15.09.2022, Studienjahr 2021/2022, 97. Stück, Nr. 422, wurde die Position der Rektorin bzw. des Rektors der Universität Salzburg ausgeschrieben. 1. Im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg vom 15.09.2022, Studienjahr 2021 aus 2022,, 97. Stück, Nr. 422, wurde die Position der Rektorin bzw. des Rektors der Universität Salzburg ausgeschrie... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Mitbeteiligte (Antragsteller vor der Datenschutzbehörde), XXXX , brachte in dessen Datenschutzbeschwerde vom 31.03.2022 zusammengefasst vor, die Beschwerdeführerin habe ihm eine unvollständige Auskunft erteilt, diese entspreche nicht dem Verständlichkeitsgebot des Art. 12 DSGVO und sei nicht mit Art. 15 DSGVO vereinbar. Im Ergebnis sei völlig unklar geblieben, welche T... mehr lesen...