Begründung: Verfahrensgang Mit Bescheid vom 31. Mai 2010 hat die Wahlkommission der XXXX Universität XXXX (XXXX) - die belangte Behörde - den Wahlvorschlag der beschwerdeführenden Partei für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Professorenkurie im Senat der XXXX für die Funktionsperiode 1. Oktober 2010 bis 30. September 2013 nicht zugelassen. Mit Bescheid vom 31. Mai 2010 hat die Wahlkommission der römisch 40 Universität römisch 40 (römisch 40 ) - die belangte Behörde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 09.07.2010 brachte der Beschwerdeführer beim Bundesminister für Wissenschaft und Forschung als Universitätsaufsichtsbehörde eine Beschwerde gemäß § 45 Universitätsgesetz 2002 ein. Die Aufsichtsbeschwerde richtete sich gegen § 7 Abs. 2 3.Satz der Wahlordnung für Kollegialorgane der xxxx, gegen den Beschluss der Wahlkommission vom 27.04.2010, ausgefertigt mit Bescheid der Wahlkommission der xxxx vom 31... mehr lesen...