Die Antragstellerin stellte am 7. 2. 2013 neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Gebührenersatz, auf Akteneinsicht und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. 1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin brachte im Wesentlichen vor, die Entscheidung der Auftraggeberin vom 1.2.2013, mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, sei rechtswidrig, da das gemäß Angebotsöf... mehr lesen...