Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin wurde im Sommersemester 2008 zum Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften gemäß der Studienplanversion 2007W an der Johannes-Kepler-Universität Linz (im Folgenden: JKU Linz) zugelassen. Sie betrieb dieses Studium ohne Unterbrechung bis einschließlich Sommersemester 2023, ohne einen Studienabschluss zu erlangen. 2. Am 29.09.2023 beantragte die Beschwerdeführ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Mitbeteiligte (Antragsteller vor der Datenschutzbehörde), XXXX , brachte in dessen Datenschutzbeschwerde vom 31.03.2022 zusammengefasst vor, die Beschwerdeführerin habe ihm eine unvollständige Auskunft erteilt, diese entspreche nicht dem Verständlichkeitsgebot des Art. 12 DSGVO und sei nicht mit Art. 15 DSGVO vereinbar. Im Ergebnis sei völlig unklar geblieben, welche T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer schloss mit 27.11.2012 erfolgreich das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht und mit 12.06.2018 das Masterstudium Wirtschaftsrecht an der WU ab. 2. Am 10. Juli 2018 stellte er einen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht an der WU. 3. Mit Schreiben vom 18.09.2018 erteilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer einen Mängelbehebungsauftrag, da der Nachweise einer vorläufigen Betreuungszusage der Hauptbet... mehr lesen...