Entscheidungen zu § 103 Abs. 9 UG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/9 W224 2149510-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem Formular vom 28.05.2015 einen Antrag auf Verleihung der Habilitation für das Fach "Publizistik- und Kommunikationswissenschaft" und reichte eine Habilitationsschrift mit dem Titel "Kommunikationswissenschaft im Zeichen der Medienkonvergenz: Die Entwicklung von Medientechnik und Mediengestaltung und ihre Bedeutung für die Optimierung der Rezeption und für die Kon... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.04.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/20 W128 2109607-2

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 30.04.2011 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde gemäß § 103 UG die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für das Fach Allgemeinmedizin. 1. Am 30.04.2011 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde gemäß Paragraph 103, UG die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für das Fach Allgemeinmedizin. 2. In der Folge beauftragte die belangte Behörde zwei Gutachter mit der ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/17 W227 2001615-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 1. April 2009 langte der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Mikrobiologie" bei der Universität Salzburg ein. In Folge setzte der Senat der Universität Salzburg eine Habilitationskommission ein. 2. Nach der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 6. Juli 2009 modifi-zierte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 17. Dezember 2009 ihren Antrag durch ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.03.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2014/8/14 W227 2001615-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Am 1. April 2009 langte der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Mikrobiologie" bei der Universität Salzburg ein. In Folge setzte der Senat der Universität Salzburg eine Habilitationskommission ein. 2. Nach der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 6. Juli 2009 modifizierte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 17. De... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.08.2014

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