Entscheidungen zu § 103 Abs. 10 UG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2018/11/12 W128 2109607-2

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 30.04.2011 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde gemäß § 103 UG die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für das Fach Allgemeinmedizin. 1. Am 30.04.2011 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde gemäß Paragraph 103, UG die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für das Fach Allgemeinmedizin. 2. Am 30.03.2015 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde e... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.11.2018

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