Entscheidungen zu § 103 Abs. 1 UG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/8 W227 2133667-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24. November 2014 beantragte die Beschwerdeführerin beim Rektorat der MDW die Erteilung der Lehrbefugnis für das Fach "Korrepetition". 2. Am 25. November 2014 leitete das Rektorat den Habilitationsantrag zunächst an den Senat weiter, wo am 17. Dezember 2014 einerseits die Zusammensetzung der Habilitationskommission beschlossen wurde und andererseits, dass noch eine inhaltliche Klärung des Begriffs "Korrep... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.11.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/8 W128 2133669-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 14.04.2015 beantragte die Beschwerdeführerin beim Rektorat der MDW die Erteilung der Lehrbefugnis (lat: venia docendi) für das Fach "Korrepetition Institut 05 für Streich- und andere Saiteninstrumente". Ihrem Antrag legte sie ihren Lebenslauf, die Nachweise über die Abschlüsse der absolvierten Universitätsstudien, die Zusammenstellung der bisher künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Täti... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.11.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2014/8/14 W227 2001615-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Am 1. April 2009 langte der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Mikrobiologie" bei der Universität Salzburg ein. In Folge setzte der Senat der Universität Salzburg eine Habilitationskommission ein. 2. Nach der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 6. Juli 2009 modifizierte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 17. De... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.08.2014

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