Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach § 21 Z 2 i.V.m. § 4 Z 1 lit. b UmgrStG strittig. Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach Paragraph 21, Ziffer 2, i.V.m. Paragraph 4, Ziffer eins, Litera b, UmgrStG strittig. Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH im Jahr 2000 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest (Tz. 34 des Prüfungsberichtes vom 19. Dezember 2000), bei der Ermit... mehr lesen...