Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 UmgrStG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2001/4/26 6Ob5/01f, 6Ob4/01h, 6Ob314/04a, 6Ob132/08t, 6Ob165/16g

Norm: FBG §3 Z15HGB §193HGB §202UmgrStG §12 Abs1UmgrStG §16 Abs5UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Einbringung von Vermögen auf der Grundlage eines Einbringungsvertrages (§ 12 Abs 1 UmgrStG) ohne Gegenleistung (§ 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG) ist wirtschaftlich nichts Anderes als eine unentgeltliche Zuwendung, die als laufendes Geschäft in den Handelsbilanzen der beiden beteiligten Gesellschaften dokumentiert werden muss. Diese Bilanzen müssen bei der... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.2001

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