Norm: ABGB §1435 GenG §9 ABGB § 1435 heute ABGB § 1435 gültig ab 01.01.1812 GenG § 9 heute GenG § 9 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 ... mehr lesen...
Norm: GenG §9 GenG § 9 heute GenG § 9 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Eine Änderung des im Genossenschaftsvertrag festgelegten Schlüssels der von den einzelnen Genossenschaftern zu übernehmenden Geschäftsanteile ist ebenso eine Statutenänderung ... mehr lesen...