Entscheidungen zu § 9 GenG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1958/1/15 1Ob432/57 (1Ob433/57)

Norm: ABGB §1435GenG §9
Rechtssatz: Unbeachtlichkeit der Bestimmungen einer "Siedlerordnung" einer Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft, die die Satzung abändert. Vergütung für geleistete Arbeitsstunden nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 432/57 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 1 Ob 432/57 E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1958

RS OGH 1957/2/27 7Ob74/57

Norm: GenG §9
Rechtssatz: Eine Änderung des im Genossenschaftsvertrag festgelegten Schlüssels der von den einzelnen Genossenschaftern zu übernehmenden Geschäftsanteile ist ebenso eine Statutenänderung wie etwa eine Erhöhung des Nominalbetrages der Geschäftsanteile; eine Änderung des Beteiligtenverhältnisses stellt stets eine Vertragsänderung dar. Entscheidungstexte 7 Ob 74/57 Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1957

Entscheidungen 1-2 von 2

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