RS OGH 1957/2/27 7Ob74/57

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Veröffentlicht am 27.02.1957
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Norm

GenG §9
  1. GenG § 9 heute
  2. GenG § 9 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Eine Änderung des im Genossenschaftsvertrag festgelegten Schlüssels der von den einzelnen Genossenschaftern zu übernehmenden Geschäftsanteile ist ebenso eine Statutenänderung wie etwa eine Erhöhung des Nominalbetrages der Geschäftsanteile; eine Änderung des Beteiligtenverhältnisses stellt stets eine Vertragsänderung dar.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 74/57
    Entscheidungstext OGH 27.02.1957 7 Ob 74/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0059444

Dokumentnummer

JJR_19570227_OGH0002_0070OB00074_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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