Der Kläger war Mitglied der beklagten Trocknungsgemeinschaft Z, die sich am 4. 2. 1969 als Verein konstituiert hatte und deren Bildung von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland NÖ als Vereinsbehörde mit Bescheid vom 21. 4. 1969, Z Vr 272/1-1969, gemäß § 7 Abs. 1 VereinsG nicht untersagt worden war. Der Kläger war Mitglied der beklagten Trocknungsgemeinschaft Z, die sich am 4. 2. 1969 als Verein konstituiert hatte und deren Bildung von der Sicherheitsdirektion für das Bundesla... mehr lesen...
Norm: GenG §55 Abs3 GenG §79 GenG § 55 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2024 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 133/2024 GenG § 79 heute GenG § 79 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 Rechtssat... mehr lesen...
Norm: GenG §79 GenG §55 Abs3 GenG § 79 heute GenG § 79 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 GenG § 55 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2024 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 133/2024 Rechtssat... mehr lesen...