Norm: GenG §76GenKonkV §3 Abs2GenKonkV §4 Abs1
Rechtssatz: Die „liquiden" Genossenschafter trifft im Umlageverfahren nach der GenKonkV keine unbegrenzte Deckungspflicht. § 4 Abs 1 Satz 2 GenKonkV ist dahin zu interpretieren, dass die Verteilung uneinbringlicher Beträge auf die übrigen Genossenschafter nur so weit zuzulassen ist, als der Haftungsbetrag im Sinn des § 76 GenG noch nicht ausgeschöpft ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GenG §76GenKonkV §17
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rechtsweges für Klagen gegen die Genossenschafter einer im Ausgleichsverfahren befindlichen Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation auf Zahlung von Deckungsbeträgen. Entscheidungstexte 2 Ob 206/27 Entscheidungstext OGH 12.08.1927 2 Ob 206/27 Veröff: SZ 9/191 E... mehr lesen...
Norm: GenG §76
Rechtssatz: Die Löschung der Liquidationsfirma einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung kann nicht bewilligt werden, wenn noch unberichtigte Passiven aushaften, ohne daß die Genossenschafter zur Deckung herangezogen wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 509/27 Entscheidungstext OGH 24.05.1927 1 Ob 509/27 Veröff: SZ 9/118 ... mehr lesen...
Norm: GenG §76JN §83b
Rechtssatz: Klagen auf Barzahlung des Haftungsbetrages gemäß § 76 GenG unterliegen dem Gerichtsstande für Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnisse nach § 83 b JN. Entscheidungstexte 3 Ob 235/26 Entscheidungstext OGH 13.04.1926 3 Ob 235/26 Veröff: SZ 8/120 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...