Entscheidungen zu § 48 GenG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1971/11/10 6Ob173/71

Norm: GenG §33GenG §48 Z3 GenG
Rechtssatz: Enthält die Satzung einer Genossenschaft für die Liquidation einen bestimmten Schlüssel der Aufteilung des Vermögens unter die Mitglieder, kann davon durch (satzungsändernden) Mehrheitsbeschluß nicht abgegangen werden, sofern dadurch eine sachlich nicht begründete Ungleichsbehandlung von Mitgliedern unter nachträglicher Entziehung bereits erworbener Rechte bewirkt würde. Der gleichheitswidrige Generals... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1971

RS OGH 1971/11/10 6Ob173/71

Norm: GenG §33GenG §48 Z3 GenG
Rechtssatz: Enthält die Satzung einer Genossenschaft für die Liquidation einen bestimmten Schlüssel der Aufteilung des Vermögens unter die Mitglieder, kann davon durch (satzungsändernden) Mehrheitsbeschluß nicht abgegangen werden, sofern dadurch eine sachlich nicht begründete Ungleichsbehandlung von Mitgliedern unter nachträglicher Entziehung bereits erworbener Rechte bewirkt würde. Der gleichheitswidrige Generals... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1971

RS OGH 1932/2/23 4Ob89/32

Norm: GenG §5 Z6GenG §48
Rechtssatz: Der Genossenschaftsvertrag kann die Genossenschafter von dem Anteil an den verbleibenden Geldern ausschließen. Entscheidungstexte 4 Ob 89/32 Entscheidungstext OGH 23.02.1932 4 Ob 89/32 Veröff: SZ 14/34 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0059409 D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1932

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten