Entscheidungen zu § 31 GenG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1935/10/9 2Ob652/35, 3Ob572/54

Norm: GenG §31
Rechtssatz: Eine Statutenbestimmung, wonach die Vollversammlung, abgesehen von dem Falle des § 32, bei Anwesenheit einer geringeren Anzahl als eines Zehntels sämtlicher Mitglieder beschlußfähig sein soll, ist unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 652/35 Entscheidungstext OGH 09.10.1935 2 Ob 652/35 Veröff: SZ 17/139 3 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1935

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