Begründung: Die Erstantragstellerin und die Drittantragstellerin waren bis 31. 12. 2002 Mitglieder der zu FN 79371y des Landesgerichts Linz eingetragenen Genossenschaft, der Antragsgegnerin. Der Zweitantragsteller und der Viertantragsteller waren bis 31. 12. 2002 Mitglieder des Aufsichtsrates der Antragsgegnerin. Die Antragsteller beantragten, die Antragsgegnerin mit Beschluss schuldig zu erkennen, 1. ihnen binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution Einsicht in alle Handelsbücher, Pa... mehr lesen...
Norm: GenG §27 Abs1
Rechtssatz: Wenn es zur Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche (etwa zur Bezifferung des Auseinandersetzungsguthabens) erforderlich ist, steht einem ausgeschiedenen Genossenschafter - analog zum Bucheinsichtsrecht eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (6 Ob 323/98p) - ein eingeschränkter Informationsanspruch zu. Entscheidungstexte 6 Ob 73/05... mehr lesen...