Norm: GenG §24 Abs1GenG §24 Abs3
Rechtssatz: Bei der fakultativen Bestellung eines Aufsichtsrats für eine Genossenschaft mit weniger als 40 dauernd beschäftigten Arbeitnehmern kann der Aufsichtsrat auch aus weniger als drei Mitgliedern bestehen. Entscheidungstexte 6 Ob 3/05t Entscheidungstext OGH 17.02.2005 6 Ob 3/05t Veröff: SZ 2005/17 ... mehr lesen...