RS OGH 2005/2/17 6Ob3/05t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

GenG §24 Abs1
GenG §24 Abs3

Rechtssatz

Bei der fakultativen Bestellung eines Aufsichtsrats für eine Genossenschaft mit weniger als 40 dauernd beschäftigten Arbeitnehmern kann der Aufsichtsrat auch aus weniger als drei Mitgliedern bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120042

Dokumentnummer

JJR_20050217_OGH0002_0060OB00003_05T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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