Norm: GenG §17 Abs1, UGB §§48,49,53 GenG § 17 heute GenG § 17 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: In der Entscheidung 6 Ob 43/09f (Punkt 5.5.) ist der Oberste Gerichtshof zum Ergebnis gelangt, dass die Erteilung der Einzelprokura an ein sonst nur koll... mehr lesen...