Norm: GMG §1 Abs1PatG §1 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Erfindung, die aus einer Mischung technischer und nicht-technischer Merkmale besteht (und damit als Ganzes technischen Charakter aufweist), sind bei Beurteilung des Erfordernisses der erfinderischen Tätigkeit alle Merkmale zu berücksichtigen, die zu diesem technischen Charakter beitragen, während Merkmale, die keinen solchen Beitrag leisten, das Vorliegen erfinderischer Tätigkeit nicht stütze... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des mit Priorität 4. Juli 2003 geschützten Gebrauchsmusters AT-GM 7063. Gegenstand des Gebrauchsmusters ist eine Holzabdeckung für horizontal oder geneigt angeordnete Holzprofile. Die streitgegenständlichen Ansprüche 1, 5, 9, 10, 11 und 13 lauten: In der Gebrauchsmusterschrift wird die Erfindung wie folgt beschrieben: „Es ist bekannt (AT 321 547 B), Geländer aus einzelnen Teilen zusammenzusetzen, und zwar aus Metallstehern, aus in den von den S... mehr lesen...
Norm: GMG §1 Abs1
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines erfinderischen Schritts bedarf es nicht einer Leistung, die sich für einen Fachmann mit durchschnittlichem Können als nicht naheliegend aus dem Stand der Technik ergibt (Erfindungshöhe für Patent), es genügt vielmehr eine über die fachmännische Routine hinausgehende Lösung, die aber für den Durchschnittsfachmann grundsätzlich auffindbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen der Produktion der Beklagten geht es darum, Glasplättchen in einem Ausmaß von 5 x 5 cm zu beschichten. Zur Herstellung dieser sogenannten "Substrate" sind verschiedene Prozessschritte erforderlich, bei denen die Glasplättchen 5 x belackt werden. Dabei werden die Glasplättchen mit einer Vakuumpinzette aus einem Behältnis auf eine Fotolackschleuder gelegt und dort mit Lack ca 8 Sekunden geschleudert. Mit dem so aufgetragenen Lack werden die Plättchen d... mehr lesen...
Norm: GMG §1 Abs1
Rechtssatz: Für Gebrauchsmuster wird eine gewisse erfinderische Leistung gefordert. Die Erfindungsqualität muß jedoch bloß in geringerem Ausmaß, als dies für die Patentierung erforderlich ist, gegeben sein. Entscheidungstexte 4 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 4 Ob 6/96 8 ObA 19/03g Entscheidungstex... mehr lesen...