Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 UHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1990/12/11 5Ob106/90, 5Ob116/91, 3Ob6/96, 3Ob2277/96s, 5Ob36/00f, 5Ob119/00m, 5Ob266/07i, 5Ob

Norm: ABGB §435UHG §1UHG §10 Abs1aUHG §19 Abs1
Rechtssatz: Wenn derjenige, der behauptet, an einem Bauwerk im Sinn des § 435 ABGB durch dessen Errichtung originär Eigentum erworben zu haben - für welchen Eigentumserwerb die Hinterlegung einer Urkunde nicht erforderlich ist -, die Ersichtlichmachung des Bauwerkes im Grundbuch erreichen will, hat er (mit Zustimmung des Eigentümers der Liegenschaft) die Einreihung einer Urkunde im Sinne des § 1 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1990

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