Entscheidungen zu § 51 Abs. 4 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/22 94/12/0259

Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1990/91 das Doktoratsstudium der Geistes- und Naturwissenschaften an der Universität Wien und arbeitete seit Oktober 1990 an ihrer Dissertation mit dem Thema: "Gesellschaftliche Grundlagen und institutionelle Bedingungen der Erziehung und Bildung: Die Krise der Hauptschule vor dem Hintergrund der Risikogesellschaft (Österreich/Deutschland)". Im Sommersemester 1991 und im Wintersemester 1991/92 betrieb die Beschwerdeführerin ein anrechenb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0259

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §49 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs5;StudFG 1992 §51 Abs6;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Ruhen des Anspruches auf Studienbeihilfe tritt bei Verwirklichung eines der im § 49 Abs 1 StudFG 1992 geregelten Tatbestände und in den Fä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

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