Entscheidungen zu § 5 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2007/12/14 2004/10/0161

Mit Schreiben vom 1. November 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Studienbeihilfe und Studienzuschuss. Er studiere seit dem Wintersemester 2003/04 an der Universität Linz die Studienrichtung Rechtswissenschaften. Er wohne im Studienort Linz in einem Studentenheim. Die Wohnadresse seiner Eltern sei in S gelegen. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 20. November 2003 wurde der Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Studienbeihilfe abgewiesen, dem Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.2007

RS Vwgh 2007/12/14 2004/10/0161

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §26 Abs2 Z4 idF 2000/I/076;StudFG 1992 §26 Abs3 idF 2000/I/076;StudFG 1992 §26 idF 2000/I/076;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §5;
Rechtssatz: Die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Wohnsitzgemeinde der Eltern ist hinsichtlich der Berechnung der Fahrzeit zwischen dem Wohnsitz der Eltern und dem Studienort nicht miteinzubeziehen. Aus § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.2007

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/28 92/12/0135

Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Technischen Universität Wien die Studienrichtung Elektrotechnik. Am 9. Oktober 1991 beantragte er die Gewährung von Studienbeihilfe. Als Nachweis der sozialen Bedürftigkeit legte er Bestätigungen vor, daß sein Vater im Jahre 1990 eine Notstandshilfe im Gesamtausmaß von S 126.107,-- bezogen habe und auf Grund der Körperbehinderung einen jährlichen Steuerfreibetrag in der Höhe von S 11.724,-- in Anspruch nehmen könne. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1993

RS Vwgh 1993/9/28 92/12/0135

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;StudFG 1983 §13 Abs1;StudFG 1983 §4 Abs1;StudFG 1983 §5 lita;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht, wie sich aus dem Wort "Hinzurechnungsbetrag" im § 5 lit a StudFG klar erkennen läßt, vom Normalfall aus, daß neben der Notstandshilfe steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, welchen die Bezüge aus Notstandshilfe "hinzuzurechnen" si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/23 89/12/0190

Die Beschwerdeführerin suchte mit Schreiben vom 22. September 1988 (eingelangt bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde Wien am 18. Oktober 1988) um Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1983 für das Studienjahr 1988/89 an. Auf Grund der von ihr beigebrachten Unterlagen wies die genannte Behörde diesen Antrag mit Bescheid vom 13. Jänner 1989 mit der Begründung: ab, es läge keine soziale Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. a des Studienför... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0190

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25;EStG 1972 §3 Z4;StudFG 1983 §2 Abs1 lita;StudFG 1983 §3 Abs2;StudFG 1983 §4 Abs1;StudFG 1983 §4 Abs2;StudFG 1983 §5 lita;
Rechtssatz: Treffen Hinzurechnungsbeträge nach § 5 lit a StudFG (hier: Notstandshilfe) mit sonstigem Einkommen (iSd EStG 1972) zusammen, ist jeweils jenes Kalenderjahr für den Hinzurechn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0190

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §3 Abs3;StudFG 1983 §5 lita;
Rechtssatz: Der in § 3 Abs 3 StudFG genannte Tatbestand der "Arbeitslosigkeit" ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes iSd AlVG auszulegen, da auch die Ansprüche nach diesem Gesetz, wie Arbeitslosengeld und Nostandshilfe, bei der Einkommensberechnung iSd § 5 lit a StudFG zu berücksichtigen sind. European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1988/11/14 87/12/0109

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;StudFG 1983 §4 Abs2;StudFG 1983 §5;StudFG 1983 §6;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmung des § 2 Abs 3 EStG und der Bestimmungen der §§ 21 bis 32 EStG ergibt sich, daß bei der Ermittlung des für die Studienbeihilfe maßgebenden Einkommens von Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden und in dem der Antrags... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1988

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