Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2015/2016 das Bachelorstudium "Software & Information Engineering" an der Technischen Universität (TU Wien). Ab September 2015 wurde ihm dafür eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von 666,- Euro bewilligt und ausbezahlt. Mit Ende des Wintersemesters 2015/2016 brach der Beschwerdeführer sein Bachelorstudium "Software & Information Engineering" ab. Laut ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 2016/17 erstmals ein Studium, nämlich jenes der Studienrichtung Rechtswissenschaften an der Universität Wien, und beantragte dafür am 05.10.2016 Studienbeihilfe. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, vom 14.12.2016 wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum September 2016 bis August 2017 Studienbeihilfe... mehr lesen...