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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte am 20. September 2017 einen Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe für das Bachelorstudium „Wirtschaftsinformatik“ an der Johannes Kepler Universität Linz. Dabei gab er an, die Einkommensgrenze von jährlich 10.000,-- Euro nicht zu überschreiten. 2. Mit Bescheid vom 6. Oktober 2017 bewilligte die Studienbeihilfenbehörde dem Beschwerdeführer ab September 201... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2016/17 das Bachelorstudium Biologie an der Universität Wien und betrieb dieses durchgehend bis einschließlich Sommersemester 2020. 2. Aufgrund seines Antrages vom 02.12.2016 wurde dem Beschwerdeführer von der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, Studienbeihilfe bis einschließlich Wintersemester 2019/20 gewährt. ... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (BF) studiert seit dem Wintersemester 2011/12 an der Universität Wien das Bachelorstudium XXXX. 1. Die Beschwerdeführerin (BF) studiert seit dem Wintersemester 2011/12 an der Universität Wien das Bachelorstudium römisch 40 . 2. Am 25. September 2013 beantragte die BF die Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss bei der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien. Anlässlich der Antragstellung ha... mehr lesen...