Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.07.2025 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Vorstellung gegen den Bescheid vom 21.05.2025 (bestätigt mit Bescheid vom 18.05.2025) über die Rückforderung von Stipendiengeldern in Höhe von EUR 12.018,72 an den Senat der Stipendienbehörde gem. § 44 StudFG. Dabei brachte er vor, dass er sich auf die Vorstellung vom 10.06.2025 beziehe, in der er die Rückforderung sachlich und nachvollziehbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die am 23.11.1983 geborene Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 2018/19 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und stellte am 19.09.2018 einen Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe (Selbsterhalter) bzw. Studienzuschuss. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 23.10.2018, Zl. 426401701, wurde der Beschwerdeführerin eine Studienbeihilfe (Selbsterhalter) in Höhe von € 543,- ... mehr lesen...