Entscheidungen zu § 27 Abs. 5 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/11 96/12/0032

Der Beschwerdeführer studiert seit dem Sommersemester 1993 Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien. Auf Grund seines Antrages vom 30. März 1993 wurde ihm für das Sommersemester 1993 und das Wintersemester 1993/94 durch zehn Monate Studienbeihilfe in der Höhe von monatlich S 6.060,-- ausbezahlt. Da der Beschwerdeführer innerhalb der Antragsfrist des dritten inskribierten Semesters den für den Ausschluss der Rückzahlungsverpflichtung erforderlichen Studienerfolg nic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2002

RS Vwgh 2002/12/11 96/12/0032

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §27 Abs5 lita;StudFG 1992 §51 Abs1 Z5;StudFG 1992 §51 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. September 1985, Zl. 85/12/0035, ist nicht zu entnehmen, dass "Nachweis" im Sinne des § 51 Abs. 3 Z 1 StudFG 1992 als "Erbringung des Prüfungserfolges" zu verstehen wäre. In dieser Entscheidung, die zur Zuerkennung eines Begabtenstipendiums erg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2002

RS Vwgh 1986/11/24 85/12/0249

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §27 Abs5 idF 1985/361;StudFG 1983 §28 Abs2 lita idF 1985/361;
Rechtssatz: Der Berücksichtigung der im Antrag auf Gewährung eines Begabtenstipendiums angeführten zwei Teilprüfungen eines Rigorosums steht entgegen, dass für Rigorosen (ebenso wie für Diplomprüfungen), die aus Teilprüfungen bestehen, nur die Einordnung unter § 28 Abs 2 lit a Studienförderungsgesetz 1983 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1986

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