Entscheidungen zu § 26 StudFG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1993/10/11 G150/93

Begründung: 1. Der Antragsteller studiert nach seinem Vorbringen seit dem Wintersemester 1991/92 an der Universität Linz und bezieht Studienbeihilfe. Nachdem er während der ersten beiden Semester seines Studiums bei seinen Eltern gewohnt und den Weg vom Wohnort zum Studienort und zurück täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt hatte, fand er im Oktober 1992 Aufnahme in einem Studentenheim in Linz. Mit dem (vom Antragsteller in Kopie vorgelegten) Bescheid der Stip... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.10.1993

RS Vfgh 1993/10/11 G150/93

Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStudFG 1992 §26 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geände... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.10.1993

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