Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 17. Juni 2022 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen und gab einen Zweipersonenhaushalt an. Unter Punkt 4 des Antragsformulars kreuzte der Beschwerdeführer den Bezug von Beihilfen aus dem Studienförderungsgesetz an. In einem beiliegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX 77geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) begann im Sommersemester 2012 an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt das Diplomstudium Lehramt mit den Unterrichtsfächern Deutsch und Englisch (im Folgenden: Lehramtsstudium). 2. Am 12.03.2012 beantragte der BF erstmals für sein Lehramtsstudium Studienbeihilfe. Auf Grund dieses Antrages wurde ihm - unter Berücksichtigung eines "Verlängerungssemesters" aufgrund eines im Zeitraum ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 2012/13 das Diplomstudium Pharmazie an der Karl-Franzens-Universität Graz und betrieb das Studium ohne Unterbrechung bis einschließlich Sommersemester 2015. 2. Am 07.05.2015 legte die Beschwerdeführerin die erste Diplomprüfung ihres Studiums ab. 3. Mit Bescheid der Studienbeihilfebehörde, Stipendienstelle Graz, vom 21.01.2016, Dok.Nr. 351047101, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 18.01.2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Senat der Studienbeihilfenbehörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. Dezember 2015 auf Gewährung einer Studienbeihilfe gemäß den §§ 6 Z 3 und 20 Abs. 2 Studienförderungsgesetz ab. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Senat der Studienbeihilfenbehörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. Dezember 2015 auf Gewährung einer Studienbeihilfe gemäß den Paragraphen 6, ... mehr lesen...