Entscheidungen zu § 90 Abs. 1 StVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 1994/3/1 G256/93

Begründung: 1. Der Einschreiter - er befindet sich derzeit in Strafhaft - beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Individualantrages gemäß Art140 B-VG auf Aufhebung des §90 Abs2 Strafvollzugsgesetz (im folgenden: StVG). Begründend führt er dazu aus, daß ihm der zwingende Text des §90 Abs2 StVG einen unüberwachten Briefverkehr mit seinem Verteidiger verwehre, "ohne daß es hiezu einer anfechtbaren Rechtshandlung einer Behörde oder dgl." bedürfe. Er sei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 01.03.1994

RS Vfgh 1994/3/1 G256/93

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitStVG §90 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos wegen zu erwartender Zurückweisung des beabsichtigten Individualantrags auf Aufhebung einer vom Verfassungsgerichtshof bereits geprüften und aufgehobenen Gesetzesbestimmung
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.03.1994

TE Vfgh Erkenntnis 1993/12/2 G134/93

Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1852/92 ein Verfahren über eine Beschwerde anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der Beschwerdeführer, er befindet sich derzeit in der Justizanstalt Mittersteig in Strafhaft, stellte am 28. Februar 1992 das Ansuchen, künftig die ein- und ausgehende Korrespondenz mit bevollmächtigten Rechtsanwälten von jeder wie immer gearteten Zensur auszunehmen. Nachdem diesem Ansuchen mit einer Entscheidung der Lei... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.12.1993

RS Vfgh 1993/12/2 G134/93

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: EMRK Art8StVG §90 Abs1
Leitsatz: Widerspruch der Überwachung der Korrespondenz eines Häftlings mit seinem Rechtsanwalt ohne konkrete Verdachtsmomente zum Recht auf Achtung des Briefverkehrs
Rechtssatz: Der vierte Satz des §90 Abs1 StVG, BGBl. 144/1969 idF BGBl. 605/1987, wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Korrespondenz zwischen einem H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.12.1993

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