Gründe: Mit - trotz der zwingenden
Norm: des § 488 Z 7 in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Landesgerichts Wr. Neustadt vom 22. September 2006, GZ 41 Hv 62/06p-113, wurde Wolfgang W***** des Verbrechens des schweren und durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahles nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 3, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Deren Vollzug begann am 14. November 2006 (ON 118... mehr lesen...
Norm: StVG §7 Abs1StVG §9 Abs1StVG §10 Abs1StVG §134 Abs1StVG §134 Abs6
Rechtssatz: Die Anordnung des Strafvollzuges nach § 7 Abs 1 StVG steht dem Gericht zu. Gemäß §§ 9 Abs 1, 10 Abs 1, 134 Abs 1 StVG in Verbindung mit § 2 Abs 1 der V des BMJ vom 08.05.1989, BGBl 1989/236, fällt jedoch die Bestimmung der Anstalt, in welcher der Vollzug einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe an einem Verurteilten durchgeführt werden soll, sowie die Änder... mehr lesen...