Entscheidungen zu § 54 Abs. 3 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/22 99/20/0153

Der Beschwerdeführer verbüßte auf Grund mehrerer Verurteilungen in der Justizanstalt Graz-Karlau eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Am 23. März 1999 wurde er in die Justizanstalt Stein verlegt. Ab 1. April 1998 wurde der Beschwerdeführer in der Justizanstalt Graz-Karlau als "Beamtenfriseur" zur Arbeit herangezogen. Für Strafgefangene, denen diese Arbeit zugewiesen wurde, ist für die Bewegung im Freien während der Woche die Zeit von 11.30 bis 12.30 Uhr vorgesehen. Für den Großteil ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.2003

RS Vwgh 2003/10/22 99/20/0153

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z7;StVG §26 Abs1;StVG §44;StVG §54 Abs3 idF 1993/799;
Rechtssatz: Der Strafgefangene hat nach seinem Vorbringen den "Wunsch" bzw. die "Bitte" geäußert, von der Arbeit als Beamtenfriseur abgelöst zu werden und "einen anderen Arbeitsbereich zugeteilt zu erhalten". Bei einem solchen Ersuchen, dem offenbar von der Anstaltsleitung - allerdings nur in Bezug auf die Ablösung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.2003

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