Entscheidungen zu § 44 StVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1993/9/27 B1375/93

Begründung: 1. Mit einer nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten Eingabe führt der Einschreiter - er befindet sich derzeit im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus Innsbruck - "Klage (Anklage) gegen die Republik Österreich und Justizverwaltung wegen Durchführung von Zwangsarbeit und Ausbeutung der Gefangenenarbeitskraft". Begründend führt er dazu aus, daß nach §44 Strafvollzugsgesetz (im folgenden kurz StVG) Arbeitspflicht für Strafgefangene bestehe, was nic... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1993

RS Vfgh 1993/9/27 B1375/93

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung StVG §44 StVG §120 ff B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1993

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