Entscheidungen zu § 44 StVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1993/9/27 B1375/93

Begründung: 1. Mit einer nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten Eingabe führt der Einschreiter - er befindet sich derzeit im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus Innsbruck - "Klage (Anklage) gegen die Republik Österreich und Justizverwaltung wegen Durchführung von Zwangsarbeit und Ausbeutung der Gefangenenarbeitskraft". Begründend führt er dazu aus, daß nach §44 Strafvollzugsgesetz (im folgenden kurz StVG) Arbeitspflicht für Strafgefangene bestehe, was nicht... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1993

RS Vfgh 1993/9/27 B1375/93

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStVG §44StVG §120 ff
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe eines Strafgefangenen gegen die Arbeitspflicht und den dafür vorgesehenen Mindestlohn mangels Zuständigkeit des VfGH
Rechtssatz: Zurückweisung einer Eingabe gegen die Arbeitspflicht für Strafgefangene und den d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1993

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